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Luftblick

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Miet- und Benutzungsordnung

Benutzungs- und Gebührenordnung
der Grillhütte Waldorf

Für die Benutzung der Grillanlage gilt folgendes:

  1. Der gewünschte Grilltermin ist beim Hüttenwart rechtzeitig anzumelden.
    Bei Terminwünschen auf den gleichen Tag hat der zuerst eingegangene Antrag Vorrang.

  2. Für Termine, die nicht wahrgenommen werden, ist trotzdem die Benutzungsgebühr zu bezahlen. Hier kann je im Einzelfall von einer Gebühr abgesehen werden.

  3.  Vor Beginn des Termins übergibt der Hüttenwart die  angemietete Grillanlage.
    Das Ende der Reservierung ist allgemein auf 13.00 Uhr, des darauffolgenden Tages, festgesetzt.

  4. Folgende Benutzungsgebühren werden pro Benutzung  erhoben:

    a.) Mitglieder    30,00 €
    ( zuzüglich Nebenkosten und Kaution )

    b.) Nichtmitglieder / Auswärtige sowie bei kommerziellen Veranstaltungen   41,00 €
    ( zuzüglich Nebenkosten und Kaution )

    Bei Benutzung der Grillhütte an 2 aufeinander folgenden  Tagen  beträgt die Gebühr :

    zu a.)                    50,00 Euro

    zu b.)                    72,00 Euro
    ( zuzüglich Nebenkosten und Kaution)

  5. Strom   je kw           1,00 Euro

  6. Kaution               50,00 Euro

  7. Termine für die Benutzung werden nur persönlich beim Hüttenwart entgegengenommen.
    Hier müssen Benutzungsgebühr und Kaution, sofort gezahlt werden.
    Beim ordnungsgemäßen Verlassen der Grillanlage erhält der Veranstalter die Kaution, abzüglich Nebenkosten zurück.

  8. Kraftfahrzeuge und Motorräder sind vor der Anlage abzustellen.

  9. Lärm- und andere Belästigungen für den umliegenden Bereich sind zu vermeiden.
    Auf  Nachtruhe ist ab 22.00 Uhr unbedingt  Rücksicht zu nehmen.
    Die Verwendung von elekt. Tonwiedergabegeräten ist gestattet, jedoch ist die Lautstärke so zu regeln, dass der außerhalb der Grillanlage befindliche Ortsbereich ( Wohnbereich ) nicht belästigt wird.
    Discos und ähnliche Veranstaltungen sind nicht erlaubt.

  10. Das Abbrennen offener Feuer außerhalb der ummauerten Feuerstellen ist nicht zulässig.
    Feuer darf nie ohne Aufsicht gelassen werden.
    Nach Beendigung der Veranstaltung darf Glut nicht verstreut sondern muss vorsichtig mit Sand oder Wasser abgelöscht werden.
    Zum anzünden des Feuers dürfen nur hierfür geeignete Mittel verwendet werden. Brennspiritus, Benzin oder sonstige , leicht entflammbare Mittel dürfen nicht benutzt werden. 
    Geeignete Löschmittel sind vom Mieter bereitzuhalten. (Feuerlöscher)

  11. Nach Abschluss der Veranstaltung sind alle Türen, zu denen  Schlüssel ausgehändigt wurden,
    zu verschließen.  
    Vor dem Verlassen der Grillanlage ist diese zu säubern, dies gilt auch für die Toiletten und den Außenbereich der Anlage.

  12. Das Anbringen von Haken, Nägeln und Schrauben sowie Heftklammern an der Hütte und Mobiliar ist grundsätzlich verboten.

  13. Wird das ordnungsgemäße Verlassen des Platzes durch den Hüttenwart festgestellt, wird die Kaution erstattet, andernfalls wird dieser Betrag für die Säuberung bzw. evtl. Reparaturen  verwendet. Entstandene Schäden an den Anlagen sind vom  Veranstalter zu übernehmen.

  14. Die Benutzung der Grillanlage erfolgt auf eigene Gefahr.

  15. Bei aufkommendem Gewitter ist die Grillhütte sofort zu verlassen.

 

1. Änderung gültig ab dem 01. Januar 2001
mit Beschluss vom 21.11.2000.

2. Umstellung auf EURO zum 01. Januar 2002,  mit Vorst.- Beschluß vom 03.10.01.  
3. Änderung gültig ab 01.Oktober 03  mit Beschluß vom 10.09.03

 

 


 

 


 

 
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